Die Betriebsärzte von Arbeitsmedizinische-Betreuung unterstützen Sie deutschlandweit bei der rechtssicheren Integration der Telemedizin in Ihren betrieblichen Alltag. Das heißt, wir begleiten Sie nicht nur vor Ort in Ihrem Unternehmen, sondern auch über zeitgemäße und ortsunabhängige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), um die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) effizient umzusetzen.









Der Begriff „Telemedizin“ fasst verschiedene ärztliche Leistungen zusammen, die über eine räumliche Distanz erbracht werden. Dieser Teilbereich von Electronic Health (E-Health) steht für den sicheren Einsatz digitaler Technologien im Kontext der Gesundheitsversorgung. Im betrieblichen Alltag ermöglicht Telemedizin oder Telearbeitsmedizin eine effiziente Betreuung Ihrer Mitarbeiter, besonders bei den drei nachfolgenden Anlässen:
Durch diesen zeitgemäßen Ansatz ist die medizinische Expertise genau dort verfügbar, wo Ihre Beschäftigten sie benötigen. Als Arbeitgeber profitieren Sie so von einer flexiblen und ortsunabhängigen Betreuung ohne zusätzlichen Zeitaufwand für den Praxisbesuch.
Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.
Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.
In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.
Wir nutzen die Möglichkeiten der sogenannten „Telearbeitsmedizin“, um Ihre betriebsärztliche Betreuung flexibler, effizienter und flächendeckender zu gestalten. Besonders für Mitarbeiter im Homeoffice oder in kleineren Unternehmen bietet dieser Weg eine zeitgemäße Lösung, um Beratung und Vorsorge auch aus der Ferne sicherzustellen.
Zu unseren spezifischen Aufgaben in diesem Bereich zählen:
Dabei gewährleisten wir, dass jede Leistung nach Facharztstandard durch einen qualifizierten Betriebsarzt erbracht wird. Die ärztliche Schweigepflicht sowie sämtliche Vorgaben des Datenschutzes bleiben stets gewahrt. Über den konkreten Einsatz der Telemedizin entscheidet der Betriebsarzt im Einzelfall, wobei Ihre Mitarbeiter stets die Wahl zwischen einem digitalen Termin und einem persönlichen Gespräch vor Ort haben.
In der aktualisierten DGUV Vorschrift 2 wird der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der betriebsärztlichen Betreuung erstmals ausdrücklich geregelt. Maßgeblich für die praktische Anwendung in Ihrem Unternehmen ist dabei § 6 der DGUV Vorschrift 2.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die betriebsärztliche Betreuung in Präsenz vor Ort erbracht werden muss. Digitale Lösungen können jedoch ergänzend eingesetzt werden, sofern die folgenden drei Grundsätze beachtet werden:
In welchem Umfang Sie diese Möglichkeiten nutzen können, hängt von Ihrer Betreuungsform und den Detailregelungen Ihres jeweiligen Unfallversicherungsträgers ab. Eine Voraussetzung für die Nutzung telemedizinischer Leistungen ist die Einhaltung des Datenschutzes sowie der ärztlichen Schweigepflicht. Um das garantieren zu können, dürfen ausschließlich zertifizierte Videodienstanbieter genutzt werden.
Für die medizinische Beratung gelten deutlich strengere Sicherheitsregeln als für die gewöhnliche Bürokommunikation. Während etablierte Programme wie Microsoft Teams oder Zoom problemlos für die allgemeine Beratung des Unternehmers oder für Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) genutzt werden können, erfüllen sie für medizinische Einzelgespräche mit dem Mitarbeiter nicht immer die notwendigen Sicherheitsstandards.
Ein zertifizierter Videodienstanbieter zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Der Einsatz dieser speziellen Technik gewährleistet, dass der digitale Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb rechtssicher, diskret und auf fachärztlichem Niveau erfolgt.
Wir begleiten Sie über die Telemedizin hinaus in allen Belangen des modernen Arbeitsschutzes. Zusätzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung und Vorsorge unterstützen wir Sie deutschlandweit mit erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Betriebs.
Ob persönlich vor Ort oder über unsere digitalen Kanäle: Wir stehen Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung aller Schutzmaßnahmen kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot.
Die rechtliche Basis für die Fernbehandlung hat sich im Jahr 2018 grundlegend modernisiert. Mit der Novellierung der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) wurde das generelle Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung aufgehoben. Seitdem ist eine Beratung über Kommunikationsmedien im Einzelfall zulässig, sofern dies ärztlich vertretbar ist.
Für die betriebsärztliche Praxis gelten dabei die gleichen strengen Grundsätze wie in der klinischen Medizin:
Obwohl der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient weiterhin als maßgebliche Form der medizinischen Leistung gilt, stellt die Telemedizin eine rechtssichere und fachlich anerkannte Erweiterung dar, um die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung flexibel und zeitnah zu gewährleisten.
Der ergänzende Einsatz von Telemedizin führt zu einer effizienteren und fachlich besseren Verfügbarkeit der betriebsärztlichen Betreuung. Besonders für Unternehmen mit weit entfernten Standorten oder Mitarbeitern im Homeoffice wird die Erreichbarkeit des Arztes optimiert. Dies spart Zeit und Ressourcen, da unnötige Reisewege entfallen.
Ja, die betriebsärztliche Betreuung muss grundsätzlich weiterhin in Präsenz erbracht werden. Eine wichtige Voraussetzung für telemedizinische Leistungen ist, dass dem Arzt die betrieblichen Verhältnisse durch regelmäßige Begehungen vor Ort bekannt sind. Die Telemedizin dient als sinnvolle Ergänzung, nicht als vollständiger Ersatz für Besuche im Unternehmen.
Ja, der Arbeitgeber muss den Mitarbeitern im Rahmen des vereinbarten Betreuungsangebotes die Wahl zwischen einer persönlichen oder einer telemedizinischen Beratung überlassen. Die Aufklärung durch den Arzt muss sicherstellen, dass der Mitarbeiter eine informierte Entscheidung treffen kann.
Bestimmte Funktionsuntersuchungen wie Blutabnahmen, Seh- und Hörtests oder Lungenfunktionsprüfungen können an qualifiziertes Assistenzpersonal delegiert werden. Diese Ergebnisse werden anschließend digital übertragen, sodass der Betriebsarzt die Befundung zeitversetzt an seinem Rechner vornehmen kann (Telediagnostik).
Die Sicherheit hat oberste Priorität. Es wird eine zertifizierte Software genutzt, die eine sichere Datenübertragung sowie eine End-zu-End-Verschlüsselung gewährleistet. Zudem ist durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung sichergestellt, dass nur die berechtigten Personen am Gespräch teilnehmen.
Transparenz ist uns wichtig. Die betriebsärztliche Betreuung durch unsere Betriebsärzte beginnt bereits ab 15 € pro Mitarbeiter und Jahr. In diesem Festpreis sind wesentliche Leistungen wie die Zuweisung eines festen Betriebsarztes, die Ausstellung von Betreuungsnachweisen sowie die Teilnahme an ASA-Sitzungen bereits enthalten.
Durch den gezielten Einsatz von Telemedizin können wir die Betreuung noch effizienter gestalten, was zur langfristigen Stabilität Ihrer Kosten beiträgt, ganz ohne versteckte Gebühren für unnötige Anfahrten bei Beratungsgesprächen. Von Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten Sie eine deutschlandweite Begleitung auf absolutem Facharztniveau zu einem wirtschaftlichen und planbaren Preis.
Angebot kostenlos und unverbindlich anfordern und innerhalb von 12h das Angebot im Postfach haben. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!