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Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Wir von Arbeitsmedizinische Betreuung unterstützen Sie deutschlandweit bei der sicherheitstechnischen Betreuung. Dabei steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner sowohl direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen zur Seite als auch digital via Telemedizin.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) rechtssicher in Ihren Betriebsalltag zu integrieren.

Unsere zufriedenen Kunden

Arbeitsmedizinische Betreuung

ab 15€

pro Mitarbeiter und Jahr

Sicherheitstechnische Betreuung

ab 20€

pro Mitarbeiter und Jahr

Sicherheitstechnische Betreuung wirtschaftlich umsetzen

Ihre fest zugeteilte Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie aktiv bei der Planung, der praktischen Umsetzung und dem Monitoring Ihrer Arbeitsschutzziele. Auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 1 ASiG „Grundsatz“ und § 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) verwandeln wir gesetzliche Pflichten in messbare wirtschaftliche Vorteile für Ihren Betrieb:

  • Wir stellen sicher, dass alle Arbeitsschutzvorschriften exakt auf Ihre individuellen Betriebsverhältnisse angewandt werden.
  • Von uns erhalten Sie keine Lösungen von der Stange, sondern Schutzmaßnahmen, die wirklich zu Ihrem Unternehmen passen und sich nahtlos in Ihre bestehenden Arbeitsabläufe integrieren lassen.
  • Durch die Anwendung aktueller sicherheitstechnischer Erkenntnisse, verbessern wir die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter und unterstützen Sie dabei, unfallbedingte Ausfallzeiten zu reduzieren.
  • Unser Ziel ist es, dass Ihre investierten Mittel im Arbeitsschutz durch eine gezielte Prävention den größtmöglichen Wirkungsgrad erzielen.

Wir von Arbeitsmedizinische-Betreuung organisieren Ihre sicherheitstechnische Betreuung so, dass sie kosteneffizient bleibt und genau zu Ihrem Arbeitsalltag passt. So erfüllen Sie nicht nur das Gesetz, sondern schützen Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten dauerhaft vor Unfällen und Haftungsrisiken.

 

Ihre Vorteile mit Arbeitsmedizinische-Betreuung auf einen Blick:

 

Unsere Sicherheitsfachkräfte (Sifa) unterstützen Sie bei Bedarf kurzfristig und begleiten Sie langfristig gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).

  • Kurze Reaktionszeiten und eine effiziente Organisation ermöglichen uns eine schnelle Terminvergabe.

  • Alle erforderlichen Unterlagen für Behörden und Audits stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung, um Ihre gesetzliche Absicherung bestmöglich zu unterstützen.

  • Ihr fester Ansprechpartner kennt Ihr Unternehmen sowie Ihre individuellen Anforderungen persönlich. Das ermöglicht kurze Abstimmungswege und eine zügige Lösungsfindung ohne unnötige Umwege.

  • Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bundesweit für Sie im Einsatz und regional organisiert, sodass Sie an jedem Standort auf fachkundige Unterstützung für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens zugreifen können.

 

Unsere Leistungen bei der sicherheitstechnischen Betreuung im Überblick

  • Sifa-Bestellung nach § 5 ASiG
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsbegehungen
  • ASA-Sitzungen
  • Unfallanalysen
  • Rechtssichere Dokumentation

Zahlen aus unserem Unternehmen

Deutschlandweite Standorte
0
Unternehmen in Betreuung
0 +
Gefährdungsbeurteilungen
0 +

Das zeichnet uns aus

Vor Ort & online für Sie da

Als betriebsarzt sind wir für Sie vor Ort.
 

Betreuung durch Fachärzte

Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.

Vorsorgen deutschlandweit

In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.

Unsere Aufgaben bei der sicherheitstechnischen Betreuung

Als Arbeitgeber stehen Sie in der persönlichen Verantwortung, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Während die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt die Gesundheit der Mitarbeiter schützt, konzentriert sich die sicherheitstechnische Betreuung auf die Vermeidung von Unfällen und die Gestaltung sicherer Prozesse und Arbeitsplätze.

Gemäß § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) sowie § 2 der DGUV Vorschrift 2 („Bestellung“) sind Sie verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, die Sie bei dieser komplexen Aufgabe unterstützen. Damit diese Beratung rechtssicher erfolgt, verfügen unsere Arbeitsschutzexperten über die gesetzlich geforderte Fachkunde nach § 4 der DGUV Vorschrift 2.

Auf Basis von § 6 ASiG („Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) umfasst unsere Unterstützung folgende Aufgabenfelder:

  • Rechtssichere Sifa-Bestellung: Formale Benennung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit inklusive aller notwendigen Nachweise gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.
  • Gefährdungsbeurteilung: Wir bieten fachliche Begleitung bei der Ermittlung von Risiken an den Arbeitsplätzen sowie die gemeinsame Planung wirksamer Schutzmaßnahmen.
  • Standortbegehung: Durch regelmäßige Betriebsbegehungen werden Sicherheitsmängel frühzeitig erkannt und durch sofort umsetzbare Vorschläge behoben.
  • Arbeitsschutzausschuss: Wir begleiten Ihre ASA-Sitzungen von der Planung und Durchführung bis zur Nachbereitung, um die gesetzlichen Anforderungen ( 11 ASiG „Arbeitsschutzausschuss“) sicher zu erfüllen.
  • Prävention: Wir untersuchen Arbeitsunfälle auf ihre Ursachen und schlagen Ihnen Maßnahmen vor, um künftige Unfälle zu verhindern.
  • Dokumentation: Wir verfassen die regelmäßigen Berichte über unsere Leistungen, damit Sie Ihre Nachweispflichten (§ 5 DGUV V2 „Bericht“) bei Betriebsprüfungen oder Audits rechtssicher erfüllen.

Wie viel sicherheitstechnische Betreuung benötigt Ihr Unternehmen?

Der zeitliche Umfang Ihrer Betreuung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Beschäftigten. Für die Ermittlung der gesetzlichen Schwellenwerte werden Ihre Mitarbeiter nach ihrer wöchentlichen Arbeitszeit gewichtet:

  • Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden: Faktor 0,5
  • Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden: Faktor 0,75
  • Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 30 Stunden: Faktor 1,0

 

Je nach Ergebnis dieser Berechnung kommen unterschiedliche Betreuungsmodelle der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Anwendung:

  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten: Regelbetreuung nach Anlage 1
  • Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten: Regelbetreuung nach Anlage 2
  • Betriebe mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten: Alternatives Modell nach Anlage 3
  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten: Betreuung durch Kompetenzzentren nach Anlage 4

 

Die Voraussetzung für die alternativen Modelle nach Anlage 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 ist, dass Sie als Arbeitgeber aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und die Organisation des Arbeitsschutzes größtenteils selbst übernehmen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot

Da wir neben der sicherheitstechnischen Betreuung auch die arbeitsmedizinische Betreuung durch unsere Betriebsärzte übernehmen, erhalten Sie bei uns die vollständige Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 aus einer Hand.

Für Sie bedeutet das einen minimalen Organisationsaufwand: Sie müssen keine externen Fachkräfte oder verschiedene Dienstleister koordinieren. Wir bündeln Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte unter einem Dach und sorgen für den gesamten Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.

Kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenloses Angebot, das alle gesetzlichen Anforderungen exakt für Ihr Unternehmen zusammenfasst.

Häufige Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung

Was ist die sicherheitstechnische Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung umfasst alle Basisaufgaben, die in jedem Unternehmen für einen soliden Arbeitsschutz anfallen. Sie ist für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend und arbeitet mit festen Einsatzzeiten, die sich nach der jeweiligen Gefährdungsgruppe Ihrer Branche richten.

Zu den zentralen Inhalten der Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören:

  • Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Hilfe bei der Durchführung von Unterweisungen und der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie die Auswertung der Ursachen
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA).

 

Was wird bei der betriebsspezifischen Betreuung gemacht?

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und wird individuell auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn Aufgaben anstehen, die über den allgemeinen Standard hinausgehen oder durch spezifische Veränderungen im Betrieb ausgelöst werden.

Typische Schwerpunkte in diesem Bereich sind:

  • Sicherheitstechnische Beratung bei der Beschaffung von neuen Maschinen oder technischen Anlagen
  • Sicherheitstechnische Unterstützung bei größeren Umbaumaßnahmen oder der Planung neuer Betriebsstätten
  • Beratung beim Einsatz von besonders gefährlichen Arbeitsstoffen oder neuen Arbeitsverfahren
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die rechtlich immer als Teil der betriebsspezifischen Betreuung gewertet wird
  • Die Unterstützung bei betrieblichen Aktionen oder Gesundheitsprogrammen

Der genaue Bedarf für diesen Teil der Betreuung muss von Ihnen als Arbeitgeber regelmäßig geprüft und gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt werden.

In welche Gefährdungsgruppe wird mein Unternehmen eingestuft?

Die Zuordnung Ihres Betriebs zu einer der drei Betreuungsgruppen erfolgt auf Basis der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Grundlage ist hier die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Liste). Jedem Wirtschaftszweig ist dort ein spezifisches Gefährdungsniveau zugeordnet, aus dem sich die jährlichen Einsatzstunden pro Mitarbeiter für die Grundbetreuung ergeben:

Gruppe

Gefährdungs-niveau

Grundbetreuung (Std./Jahr/Mitarbeiter)

Branchenbeispiele nach WZ-Code

Gruppe I

Hoch

2,5 Stunden

Bauwesen, Metallerzeugung, Chemie, Holzverarbeitung

Gruppe II

Mittel

1,5 Stunden

Logistik, Kfz-Werkstätten, Gastronomie, Maschinenbau

Gruppe III

Gering

0,5 Stunden

Büros, Kanzleien, Handel, Kitas, Banken & Versicherungen

 

Sollten Sie sich unsicher sein, welcher WZ-Code für Ihren Betrieb hinterlegt ist, finden Sie in der offiziellen Liste der DGUV die vollständige Zuordnung aller Betriebsarten zu den jeweiligen Betreuungsgruppen.

Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?

Eine rechtssichere sicherheitstechnische Betreuung muss nicht teuer sein, um höchste Standards zu erfüllen. Bei Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten Sie diesen Service zu einem besonders kosteneffizienten Preis ab 20 Euro pro Mitarbeiter und Jahr, mit dem Sie alle Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie der DGUV Vorschrift 2 vollständig abdecken.

Da Qualität für uns an erster Stelle steht, werden diese Aufgaben ausschließlich von qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt, die zudem ein Ingenieursstudium absolviert haben und somit die gesetzlich geforderte Fachkunde nach § 4 DGUV V2 („Sicherheitstechnische Fachkunde“) garantieren.

In diesem monatlichen Betrag sind bereits alle relevanten Leistungen enthalten: von der offiziellen Bereitstellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Durchführung von Betriebsbegehungen inklusive der Protokollerstellung.

Wir kümmern uns zudem um die notwendigen Sicherheitsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter, wahlweise online oder direkt vor Ort, und erstellen für Sie den obligatorischen Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit.

Da sämtliche Fahrt- und Spesenkosten bereits im Preis inkludiert sind, profitieren Sie bei uns von einer kalkulierbaren und ganzheitlichen Expertenberatung für Ihr Unternehmen.

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