Sie sind auf der Suche nach einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihren Betrieb fachkundig und unbürokratisch unterstützt? Als erfahrene Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte bieten wir Ihnen von Arbeitsmedizinische-Betreuung nicht nur Ihren fest zugeteilten Betriebsarzt, sondern auch Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Damit gewährleisten wir eine umfassende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand. Und das ganz unkompliziert, wirtschaftlich und deutschlandweit direkt in Ihrem Unternehmen sowie online und telefonisch.









Sobald Sie den ersten Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb eingestellt haben, müssen Sie für einen rechtskonformen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. Konkret sieht das Arbeitssicherheitsgesetz in § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) vor, dass Sie eine Sicherheitsfachkraft (kurz Sifa) schriftlich bestellen müssen. Eine Verpflichtung, die exakt so auch für den Betriebsarzt gemäß § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) gilt.
Der konkrete Betreuungsumfang sowie die erforderlichen Einsatzzeiten im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) geregelt.
Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.
Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.
In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.
Anstatt Arbeitssicherheit als trockene Pflicht zu betrachten, können Sie die gesetzlichen Vorgaben nutzen, um Ihren Betrieb mit sicheren und gesunden Arbeitsplätzen sowie motivierten Mitarbeitenden fit für die Zukunft zu machen.
Denn warum sollten Sie sich mit dem Risiko von Bußgeldern bis zu 25.000 Euro (§ 20 ASiG „Ordnungswidrigkeiten“) oder komplexen Haftungsfragen belasten, wenn Sie stattdessen Experten an der Seite haben können, die mit echter Leidenschaft für Sicherheit sorgen?
Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von Arbeitsmedizinische-Betreuung unterstützt Sie bei der Etablierung eines rundum nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Ihr gesamtes Team schützt und Arbeitsunfälle in Ihrem Betrieb präventiv verhindert.
Unsere Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie mit fundiertem Fachwissen in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Neben branchenübergreifendem Know-how bei der Gestaltung sicherer Arbeitsumgebungen, fördern wir eine menschengerechte Arbeitswelt, die Ihren Betrieb wirtschaftlich voranbringt. Gemäß § 6 ASiG übernehmen wir u. a. folgende Aufgaben für Sie:
Sollte die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt eine Kontrolle in Ihrem Betrieb durchführen, sind wir als diesbezüglich erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit direkt an Ihrer Seite. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen für Sie vor und klären fachliche Details während der Begehung direkt mit den Prüfern. Auf Wunsch übernehmen wir auch die gesamte Kommunikation mit den Behörden für Sie.
Ob sich eine interne Sifa für Ihren Betrieb rechnet, hängt primär von der Mitarbeiterzahl und dem tatsächlichen Betreuungsaufwand ab. Ihre erste Überlegung sollte daher in die Richtung gehen, ob eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb täglich voll ausgelastet ist.
Da im Bereich Arbeitssicherheit nicht jeden Tag Aufgaben anfallen, entstehen durch eine Festanstellung oft unnötige Fixkosten für eine Stelle, deren Kapazitäten Sie nicht effizient nutzen können.
Wir bieten Ihnen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eine bedarfsgerechte Betreuung, bei der Sie nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen zahlen. Die Sicherheitsfachkräfte von Arbeitsmedizinische-Betreuung bringen Fachwissen aus unterschiedlichen Branchen mit und verhindern so Betriebsblindheit.
Ein wichtiger Faktor ist auch die Sicherheit bei Personalausfällen. Wenn eine interne Fachkraft wegen Krankheit oder Kündigung ausfällt, ist die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung sofort unterbrochen und Ihr Betrieb rechtlich nicht mehr abgesichert. Wir garantieren durch unsere Vertretungsregelungen eine lückenlose Betreuung Ihres Unternehmens.
Sie benötigen Unterstützung im Bereich Arbeitsschutz oder haben noch Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit? Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können!
Dank unseres Netzwerks an qualifizierten Sicherheitsingenieuren sind wir in der Lage, Unternehmen in ganz Deutschland zu betreuen. Ob in Metropolregionen wie München, Berlin oder Hamburg oder in ländlich geprägten Gebieten: Wir sind schnell bei Ihnen vor Ort. Wir kennen die spezifischen Anforderungen der regionalen Behörden und unterstützen Sie kompetent bei allen Vor-Ort-Terminen.
Trotz unserer bundesweiten Ausrichtung legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung. Sie erhalten von uns einen festen Ansprechpartner als Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Ihre betriebsspezifischen Herausforderungen genau kennt und Sie umfassend in allen Belangen der Arbeitssicherheit unterstützt.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine speziell ausgebildete Person mit Ingenieurs- oder Technikerhintergrund, die eine umfangreiche Ausbildung absolviert hat und Arbeitgeber strategisch berät.
Ein Sicherheitsbeauftragter hingegen ist ein interner Mitarbeiter, der diese Funktion zusätzlich zu seinem Hauptberuf ausübt. Er ist vor allem für die Beobachtung vor Ort sowie für Sicherheitsthemen in seiner Abteilung zuständig. Ab 20 Mitarbeitenden ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zusätzlich zur Sifa verpflichtend (§ 22 SGB VII „Sicherheitsbeauftragte“).
Die erforderlichen Einsatzzeiten hängen von der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungslage ab. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung. Wir berechnen für Sie exakt das erforderliche Stundenkontingent, damit Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ohne für unnötige Überkapazitäten zu bezahlen. Erfahren Sie hier mehr über die sicherheitstechnische Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2.
Ja. Gemäß § 6 DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) ist die digitale Beratung per Video oder Telefon zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Betrieb durch eine vorangegangene Betriebsbegehung persönlich kennengelernt hat. Dasselbe gilt übrigens auch für den Betriebsarzt. Weitere Voraussetzungen für digitale Beratungsleistungen sind eine wirksame Betreuung, die Einhaltung des Datenschutzes und Ihre Zustimmung als Arbeitgeber.
Digitale Formate eignen sich für Beratungsgespräche, die Teilnahme an ASA-Sitzungen oder die Bearbeitung (Aktualisierung) der Gefährdungsbeurteilung. Betriebsbegehungen und die Untersuchung von Arbeitsunfällen finden weiterhin direkt in Ihrem Betrieb statt, um die tatsächlichen Gegebenheiten sicher beurteilen zu können.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine beratende Funktion. Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz bleibt stets beim Arbeitgeber. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass die Sifa grob falsch beraten oder ihre Pflichten verletzt hat, kann sie im Rahmen der Berufshaftpflicht in Regress genommen werden.
Ja, als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu melden. Die BG muss informiert werden, wer als Sifa bestellt wurde, um die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Die Meldung erfolgt schriftlich, meist über spezielle Formulare der Berufsgenossenschaften wie das Formular „Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit“. Es ist ratsam, der BG eine Kopie des schriftlichen Bestellvorgangs zuzusenden. Aus diesem Dokument muss hervorgehen, für welchen Bereich und in welchem Umfang die Sifa bestellt wurde. Wir übernehmen diesen Schriftverkehr auf Wunsch für Sie und sorgen für die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen.
Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen maßgeblich von der Betriebsgröße, der jeweiligen Gefährdungsgruppe und den daraus resultierenden Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2 ab. Eine transparente Preisgestaltung ermöglicht es Unternehmen, ihren Arbeitsschutz wirtschaftlich zu planen und gleichzeitig die hohen Fixkosten einer internen Stelle zu vermeiden.
Bei Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten Sie die sicherheitstechnische Betreuung bereits ab 20 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. In diesem Festpreis sind bereits alle Fahrt- und Spesenkosten sowie die Bereitstellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit enthalten. Unser Leistungspaket umfasst die regelmäßige Durchführung der Betriebsbegehungen inklusive der Erstellung detaillierter Begehungsprotokolle sowie die Teilnahme und Moderation Ihrer ASA-Sitzungen. Zudem sind die notwendigen Unterweisungen zum Arbeitsschutz sowohl online als auch vor Ort, ein jährlicher Bericht zur Arbeitssicherheit sowie die individuelle Expertenberatung für alle Ihre Fachfragen bereits im Preis inbegriffen.
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