Suchen Sie Unterstützung bei der Durchführung von Eignungsbeurteilungen für neue Bewerber oder langjährige Mitarbeitende? Arbeitsmedizinische-Betreuung bietet Ihnen bundesweit erfahrene Betriebsärzte, die Eignungsuntersuchungen fachlich fundiert durchführen: vor Ort in Ihrem Betrieb oder ergänzt durch moderne digitale Beratungsformen.









Eine Eignungsbeurteilung oder Eignungsuntersuchung dient dazu, festzustellen, ob eine Person die körperlichen und mentalen Voraussetzungen für eine ganz spezifische Tätigkeit erfüllt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die anstehenden Aufgaben sicher bewältigt werden können, ohne dass eine Gefährdung für die Person selbst oder für Dritte im Betrieb entsteht.
Die Eignungsbeurteilung beinhaltet die Bewertung aller vorliegenden Informationen zur Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit und kann eine körperliche Untersuchung beinhalten. Dabei besteht oft ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an einer zuverlässigen Beurteilung und dem Interesse der Beschäftigten an der Wahrung ihrer Intimsphäre sowie ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Eine Eignungsuntersuchung findet entweder vor Beginn einer Tätigkeit (als sog. Einstellungsuntersuchung) oder während des laufenden Arbeitsverhältnisses statt. Eine Prüfung während der Beschäftigung erfolgt in regelmäßigen Abständen, bei einem neuen Tätigkeitsfeld oder bei begründeten Zweifeln an der Eignung. Solche Zweifel liegen vor, wenn beispielsweise ein Mitarbeiter bei Arbeiten in der Höhe Schwindelanfälle erleidet oder ein Gabelstaplerfahrer sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hat.
Es ist wichtig, zwischen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Eignungsuntersuchung zu unterscheiden, da sie einen unterschiedlichen Rechtshintergrund haben.
Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.
Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.
In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.
Als Arbeitgeber müssen Sie anhand einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob für einzelne Tätigkeiten eine Eignungsbeurteilung notwendig ist. Diese Untersuchung dient Ihnen als Maßnahme, um Gefahren für spezifische Aufgaben zu minimieren. Die Durchführung ist nur möglich, wenn die betroffenen Mitarbeitenden in die Untersuchung einwilligen und dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.
Im Rahmen unserer Aufgaben als Betriebsärzte prüfen wir, ob körperliche oder psychische Voraussetzungen für eine Tätigkeit erfüllt sind. Dabei führen wir medizinische Checks wie Sehtests oder Hörtests durch, die auf das Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz zugeschnitten sind. Nach der Auswertung der Untersuchungsergebnisse erhalten Sie von uns die Information, ob eine Eignung oder eine eingeschränkte Eignung vorliegt oder ob Ihr Mitarbeitender nicht für die überprüfte Tätigkeit geeignet ist.
Damit die Untersuchung ohne Verzögerungen erfolgt, sollten Ihre Mitarbeiter folgende Dinge zum Termin mitbringen:
Medizinische Befunde oder aktuelle Arztberichte bei chronischen Erkrankungen
Die verschiedenen Arten von Eignungsuntersuchungen prüfen die körperliche und psychische Eignung für spezielle Aufgaben, die oft mit einem hohen Gefahrenpotenzial einhergehen. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Eignungsuntersuchungen:
Damit eine Eignungsbeurteilung zulässig ist, muss sie auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage basieren. Diese ergibt sich entweder aus speziellen Gesetzen oder aus einzelvertraglichen Vereinbarungen:
Bitte beachten Sie, dass anlasslose Eignungsbeurteilungen im laufenden Arbeitsverhältnis nicht statthaft sind. Die Betriebsärzte von Arbeitsmedizinische-Betreuung beraten Sie gerne dazu, welche Untersuchungen in Ihrem Fall notwendig und rechtlich zulässig sind.
Unsere Betriebsärzte agieren bei der Durchführung von Eignungsbeurteilungen als neutrale Partner. Dabei wird höchster Wert auf den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht gelegt:
Grundsätzlich gibt es für Bewerber keine gesetzliche Pflicht, an einer Eignungsuntersuchung teilzunehmen, sofern keine vorrangigen gesetzlichen Duldungspflichten bestehen. Verweigert eine Person die Untersuchung, vermerkt der beauftragte Arzt für den Arbeitgeber lediglich, dass aufgrund der Weigerung keine Aussage zur Eignung getroffen werden kann. In diesem Fall liegt es in Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber, ob Sie die Einstellung dennoch vornehmen.
Die Intervalle hängen von der jeweiligen Tätigkeit und dem Alter der Beschäftigten ab. Orientierung bieten hier die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Meistens findet eine erste Wiederholung nach 12 Monaten statt, spätere Termine folgen alle 36 Monate, wobei sich die Abstände mit zunehmendem Alter oft verkürzen.
Die Kosten für eine Eignungsbeurteilung richten sich nach dem Umfang der medizinischen Leistungen und der Anzahl der zu untersuchenden Personen. Da die Anforderungen je nach Tätigkeit variieren, etwa bei Fahrpersonal oder Arbeiten in der Höhe, hängen die Preise vom jeweiligen Aufwand ab. Da die Untersuchung der Betriebssicherheit dient und in Ihrem Auftrag erfolgt, tragen Sie als Arbeitgeber die Kosten. Kontaktieren Sie uns für genauere Angaben, wir erstellen Ihnen dazu gerne ein individuelles Angebot.
Von Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten Sie einen fest zugeteilten Betriebsarzt, der Sie bei allen Eignungsbeurteilungen kompetent und rechtssicher begleitet. Wir führen diese Beurteilungen flexibel vor Ort durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern jederzeit für ein ärztliches Beratungsgespräch zur Verfügung, das wahlweise persönlich oder online erfolgt.
Angebot kostenlos und unverbindlich anfordern und innerhalb von 12h das Angebot im Postfach haben. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!