Die Elektrofachkräfte von Arbeitsmedizinische-Betreuung unterstützen Sie deutschlandweit bei der rechtssicheren Durchführung der wiederkehrenden DGUV V3 Prüfung. Das Ziel der elektrischen Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist es, potenzielle Risiken wie Stromunfälle, Brandgefahren oder technische Defekte frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an, um Ihre gesetzlichen Prüfpflichten rechtssicher und günstig zu erfüllen.









Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen in einem sicheren Zustand betrieben und regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft werden.
Die Elektroprüfung umfasst dabei nicht nur die eigentlichen elektrotechnischen Komponenten, sondern erstreckt sich gemäß § 1 DGUV Vorschrift 3 („Geltungsbereich“) auch auf nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen, wie etwa Montage-, Transport- oder Anstricharbeiten.
Um Gefahren wie Stromunfälle oder Brände frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass für jedes Gerät die korrekten Prüfstandards angewendet werden, erfolgt eine Unterteilung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in drei Kategorien:
Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.
Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.
In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.
Unsere Elektrofachkräfte führen die Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach einem klar strukturierten Prozess durch. Um eine rechtssichere Elektroprüfung zu gewährleisten, wird diese in eine Ordnungsprüfung sowie in eine technische Prüfung unterteilt.
Im Rahmen der Ordnungsprüfung sichtet Ihre fest zugeteilte Elektrofachkraft von Arbeitsmedizinische-Betreuung zunächst alle Unterlagen wie Schalt- und Stromlaufpläne sowie Berichte früherer Prüfungen auf deren Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Das schafft die Grundlage für die anschließende technische Prüfung.
Zusätzlich prüft die Elektrofachkraft, ob das jeweilige Betriebsmittel für seinen Einsatzort geeignet ist. So wird sichergestellt, dass beispielsweise in Bereichen mit erhöhter Brandgefahr nur Geräte verwendet werden, die den dortigen Sicherheitsanforderungen Ihrer Gefährdungsbeurteilung entsprechen.
Die technische DGUV Elektroprüfung gliedert sich in drei Phasen:
Je nach Art Ihres Betriebs, zum Beispiel bei Baustellen oder Produktionsmaschinen, führt Ihre Elektrofachkraft bei Bedarf weitere spezialisierte Prüfungen durch.
Den rechtssicheren Abschluss jeder Elektroprüfung nach DGUV V3 bildet eine detaillierte Dokumentation, die als Grundlage für Ihre zukünftigen Prüffristen dient.
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass sich elektrische Anlagen und Betriebsmittel stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Um das sicherzustellen, schreibt die DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrende Elektroprüfungen zu drei wesentlichen Anlässen vor:
Wann eine elektrische Geräte- oder Anlagenprüfung stattzufinden hat, wird gemäß § 3 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung“) individuell für Ihren Betrieb festgelegt. Dabei gelten folgende Richtwerte für normale Betriebsbedingungen:
Die Prüffristen müssen jedenfalls so bemessen sein, dass Mängel, mit denen im Arbeitsalltag gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Wir unterstützen Sie bundesweit mit einem Team, das alle Bereiche des gesetzlichen Arbeitsschutzes abdeckt. Neben Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit stellen wir erfahrene Elektrofachkräfte bereit, die Ihre wiederkehrende DGUV V3 Prüfung durchführen.
So bündeln Sie alle Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei einem einzigen Dienstleister und können damit Ihren organisatorischen Aufwand ganz einfach reduzieren. Ihre Elektrofachkraft von Arbeitsmedizinische-Betreuung sorgt dafür, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und Ihr Unternehmen auf allen Ebenen rechtlich abgesichert ist.
Ja. Die elektrische Geräteprüfung nach DGUV V3 ist für jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung (hier gilt die DGUV Vorschrift 4 bzw. DGUV V4 Prüfung) gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ergibt sich u. a. aus § 5 („Prüfungen“) der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie dem § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“).
Das Nichteinhalten dieser Vorschriften kann teuer werden. Gemäß § 9 DGUV Vorschrift 3 („Ordnungswidrigkeiten“) handelt im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII („Bußgeldvorschriften“) rechtswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen nachfolgender Paragrafen der DGUV Vorschrift 3 verstößt:
Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Bei fehlenden Prüfnachweisen können außerdem die Berufsgenossenschaft (BG) oder die Feuerversicherung im Schadensfall die Haftung ablehnen.
Nach § 2 BetrSichV („Begriffsbestimmungen“) und der TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“) darf die DGUV V3 Prüfung nur eine zur Prüfung befähigte Person übernehmen. Das ist grundsätzlich eine Elektrofachkraft, die durch ihre Ausbildung, Praxiserfahrung und Kenntnis der Vorschriften elektrische Gefahren sicher beurteilen kann.
Konkret braucht man dafür einen elektrotechnischen Abschluss, mindestens ein Jahr Berufserfahrung in diesem Bereich sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, die durch regelmäßige Schulungen auf dem aktuellen Stand der VDE-Bestimmungen gehalten wird.
Wichtig für die Praxis ist, dass Elektrofachkräfte bei ihren Prüfungen keinen fachlichen Weisungen durch den Arbeitgeber unterliegen und wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden dürfen.
Um rechtlich abgesichert zu sein, müssen Sie als Arbeitgeber nach § 17 BetrSichV („Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen“) für eine vollständige Dokumentation der DGUV V3 Prüfung sorgen. Das Prüfprotokoll gibt gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 („Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“) Auskunft über die Art der Prüfung, den Umfang sowie das Ergebnis.
Zur Identifikation der Betriebsmittel werden Daten wie Hersteller, Typ sowie eine Inventarnummer oder ein Barcode erfasst. Neben den Ergebnissen der Sicht- und Funktionsprüfungen werden alle Messwerte sowie der Name und die Unterschrift der Elektrofachkräfte dokumentiert. Bei digitalen Unterlagen erfolgt dies über eine elektronische Signatur.
Diese Nachweise können Sie digital archivieren und sollten sie mindestens bis zur nächsten DGUV V3 Prüfung aufbewahren.
Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Standorten genutzt, muss am jeweiligen Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen. Zusätzlich informiert eine Prüfplakette am Gerät über den Termin der nächsten fälligen Kontrolle.
Die Kosten einer DGUV V3 Prüfung hängen von der Art und der Anzahl Ihrer elektrischen Betriebsmittel ab. Ortsveränderliche Geräte prüfen wir bereits ab 3 Euro pro Gerät. Für die Prüfung ortsfester Anlagen und Maschinen berechnen wir die Leistung ab 69 Euro pro Stunde, da die Elektroprüfungen hier sehr unterschiedlich ausfallen können.
Damit Sie eine verlässliche Kalkulation erhalten, erstellt Ihnen eine unserer Elektrofachkräfte gerne ein individuelles Angebot. Dieses wird genau auf Ihren spezifischen Bedarf abgestimmt. Die Klärung erfolgt unkompliziert per Telefon oder durch die Sichtung von Fotos Ihrer elektrischen Anlagen.
Angebot kostenlos und unverbindlich anfordern und innerhalb von 12h das Angebot im Postfach haben. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!