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Betriebsarzt finden: Ihre Lösung gegen den Ärztemangel

Sie sind auf der Suche nach einem externen Betriebsarzt in Ihrer Nähe? In einer Zeit, in der qualifizierte Mediziner immer schwerer zu finden sind, bieten wir Ihnen den entscheidenden Vorteil. Wir verfügen über ein Netzwerk aus erfahrenen Betriebsärzten verschiedenster Fachrichtungen an zahlreichen Standorten in ganz Deutschland. Ob direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen oder ortsunabhängig via moderner Telemedizin: Ihr persönlicher Betriebsarzt von Arbeitsmedizinische-Betreuung stellt sicher, dass Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt werden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt bleibt.

Unsere zufriedenen Kunden

Betriebsarzt

ab 15€

pro Mitarbeiter und Jahr

Fachkraft für Arbeitssicherheit

ab 20€

pro Mitarbeiter und Jahr

Wann brauchen Sie einen Betriebsarzt für Ihr Unternehmen?

Sobald Sie mindestens einen Beschäftigten angestellt haben, müssen Sie als Arbeitgeber einen  Betriebsarzt schriftlich bestellen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden Sie in § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) sowie § 2 („Bestellung“) in der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).

Wenn Sie diese Vorgaben nicht einhalten, riskieren Sie bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht oder Ihre Berufsgenossenschaft Bußgelder von bis zu 25.000 Euro gemäß § 20 Abs. 2 ASiG („Ordnungswidrigkeiten“) und setzen sich im Falle von Gesundheitsschäden zusätzlich hohen Haftungsrisiken aus.

Mit unseren Betriebsärzten sind Sie immer auf der rechtssicheren Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Angebot.

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Arbeitsmedizinische Betreuung (DGUV V2)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
  • Eignungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Betriebliche Begehungen
  • Ergonomische Beratung
  • BEM-Begleitung & Erste-Hilfe-Organisation

Zahlen aus unserem Unternehmen

Deutschlandweite Standorte
0
Unternehmen in Betreuung
0 +
Gefährdungsbeurteilungen
0 +

Das zeichnet uns aus

Vor Ort & online für Sie da

Als betriebsarzt sind wir für Sie vor Ort.
 

Betreuung durch Fachärzte

Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.

Vorsorgen deutschlandweit

In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.

Unsere Aufgaben als Betriebsärzte

Unsere Fachärzte für Arbeitsmedizin und Mediziner mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin decken das gesamte Spektrum der betriebsärztlichen Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2 sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ab.

Gemeinsam mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie aktiv beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung. Unser Ziel ist es, die Gesundheit Ihres Teams nachhaltig zu fördern und arbeitsbedingte Erkrankungen präventiv zu verhindern. Dabei übernehmen die Betriebsärzte von Arbeitsmedizinische-Betreuung basierend auf § 3 ASiG („Aufgaben der Betriebsärzte“) folgende Leistungen:

  • Planung & Technik: Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Betriebsanlagen sowie sanitären und sozialen Einrichtungen. Zudem begleiten wir Sie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, Stoffe und technischer Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb.
  • Ergonomie & Arbeitsorganisation: Ihr fest zugeteilter Betriebsarzt von Arbeitsmedizinische-Betreuung berät Sie zu arbeitsphysiologischen und ergonomischen Fragen, wie etwa bei der Arbeitszeit- und der Pausenregelung sowie der Gestaltung der Arbeitsumgebung.
  • Gefährdungsbeurteilung: Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG, inklusive zeitgemäßer Schwerpunkte wie der psychischen Gefährdungsbeurteilung und dem Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Ihr Betriebsarzt unterstützt Sie bei Arbeitsplatzwechseln sowie der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach längerer Krankheit.
  • Organisation der Ersten Hilfe: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb.
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen: Wir inspizieren den Arbeitsschutz vor Ort, teilen Ihnen festgestellte Mängel mit und schlagen konkrete Maßnahmen zur Beseitigung vor.
  • Schulungen: Wir informieren Ihre Belegschaft über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ASiG).
  • Eignungsbeurteilungen: Feststellung der gesundheitlichen Eignung für spezielle Tätigkeiten, wie beispielsweise bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemalige  G25-Untersuchung) oder Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemalige G41-Untersuchung). Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite Eignungsuntersuchung.

Unsere Betriebsärzte als unabhängige Berater für Ihr Unternehmen

Die Fachärzte für Betriebsmedizin von Arbeitsmedizinische-Betreuung fungieren nicht als Kontrollinstanz der Unternehmensleitung, sondern agieren als neutrale Partner für Ihre betriebliche Gesundheit. Diese fachliche Unabhängigkeit ist in § 8 ASiG („Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde“) verankert und garantiert Ihnen, dass unsere Betriebsärzte in ihren medizinischen Bewertungen vollkommen weisungsfrei bleiben.

  • Unsere Fachärzte unterliegen der uneingeschränkten ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB („Verletzung von Privatgeheimnissen“).
  • Sämtliche Diagnosen und sensiblen Gesundheitsdaten Ihrer Beschäftigten bleiben bei uns unter Verschluss.
  • Wir geben unter keinen Umständen vertrauliche medizinische Details an den Arbeitgeber weiter.
  • Die Kommunikation zwischen Arbeitsmedizinische-Betreuung und Ihrem Unternehmen beschränkt sich im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie bei Eignungsuntersuchungen lediglich auf die Information, ob eine Tätigkeit ausgeübt werden kann oder welche Anpassungen am Arbeitsplatz notwendig sind.
  • Gemäß § 3 Abs. 3 ASiG gehört es ausdrücklich nicht zu den Aufgaben unserer Betriebsärzte, die Krankmeldungen Ihrer Mitarbeitenden auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

Durch diese strikte Trennung von medizinischer Beratung und personeller Kontrolle schaffen wir eine objektive Vertrauensbasis in Ihrem Betrieb. Ihre Mitarbeitenden können sich darauf verlassen, dass ihre individuelle Gesundheit bei unseren Betriebsärzten immer an erster Stelle steht. Nutzen Sie unsere Expertise für ein gesundes Arbeitsklima und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot für Ihre rechtssichere Betreuung erstellen.

Digitale Betreuung: Telemedizinische Leistungen für Ihren Betrieb

Um dem deutschlandweiten Ärztemangel entgegenzuwirken, setzen wir auf moderne, zeitsparende Lösungen. Gemäß § 6 DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) bieten die Mediziner von Arbeitsmedizinische-Betreuung einen Teil ihrer Leistungen ortsunabhängig an.

  • Flexibilität: Wir führen Beratungen, Unterweisungen und Vorsorgegespräche effizient via Videokonsultation durch.
  • Voraussetzung: Ein persönlicher Kontakt bleibt nach wie vor wichtig: die digitale Betreuung erfolgt ergänzend, sobald unser Betriebsarzt Ihr Unternehmen durch eine erste Begehung vor Ort kennengelernt hat.
  • Effizienz: Telemedizinische Ansätze reduzieren Arbeitsunterbrechungen und Reisezeiten in Ihrem Betrieb auf ein Minimum.

Detaillierte Informationen zu unseren digitalen Beratungsformen finden Sie auf unserer Webseite Telemedizin.

FAQ – Häufige Fragen zum Betriebsarzt

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient ausschließlich dem individuellen Gesundheitsschutz und der Früherkennung von Berufskrankheiten. Eine Eignungsbeurteilung hingegen stellt fest, ob ein Mitarbeiter eine spezifische Tätigkeit (etwa das Führen von Gabelstaplern) sicher ausüben kann. Während die Vorsorge auf der ArbMedVV basiert, benötigt eine Eignungsprüfung eine separate Rechtsgrundlage, wie etwa eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

Müssen meine Mitarbeiter an den Untersuchungen teilnehmen?

Das hängt von der Art der Vorsorge ab. Bei einer Pflichtvorsorge nach § 4 ArbMedVV ist die Teilnahme für Beschäftigte gesetzlich verpflichtend.

Sollte ein Mitarbeiter die gesamte Pflichtvorsorge – also sowohl das Beratungsgespräch und die Anamnese als auch die notwendige körperliche Untersuchung – verweigern, hat dies direkte Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis:

Als Arbeitgeber dürfen Sie den Mitarbeiter nicht mehr für die entsprechenden gefährdenden Tätigkeiten einsetzen. Da die Teilnahme an der Pflichtvorsorge eine Voraussetzung für die Ausübung dieser Arbeit ist, führt eine Verweigerung zu einem rechtlichen Tätigkeitsverbot für diesen spezifischen Bereich. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass der Mitarbeiter an seinem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden kann, da Ihnen ohne die Vorsorgebescheinigung der Nachweis über den erforderlichen Gesundheitsschutz fehlt.

Im Gegensatz dazu sind die Angebotsvorsorge nach § 5 ArbMedVV (z. B. bei Bildschirmarbeit) und die Wunschvorsorge nach § 5a ArbMedVV für die Beschäftigten freiwillig. Eine Ablehnung dieser freiwilligen Angebote darf unter keinen Umständen zu negativen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis führen.

Wer trägt die Kosten für die Untersuchungen?

Gemäß § 3 ArbMedVV („Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers“) tragen Sie als Arbeitgeber sämtliche Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Untersuchungen müssen zudem während der Arbeitszeit stattfinden, damit für Ihre Beschäftigten weder Kosten noch Entgelteinbußen entstehen.

Bei Arbeitsmedizinische-Betreuung legen wir großen Wert auf Kostentransparenz und eine einfache Budgetplanung ohne versteckte Ausgaben. Unsere Pakete für die betriebsärztliche Betreuung bieten Ihnen attraktive Konditionen, wobei die Kosten für Ihren Betriebsarzt bereits ab 15 € pro Mitarbeiter und Jahr starten. In diesem Preis sind bereits alle Spesen- und Fahrtkostenpauschalen enthalten, sodass Sie keine zusätzlichen Kosten bei der Abrechnung befürchten müssen. Persönlicher Support sowie die Beratung bei Ihren individuellen Fragen per E-Mail oder Telefon sind in unserem Service ebenfalls bereits inkludiert. Der endgültige Preis ist dabei abhängig von der Gesamtzahl Ihrer Mitarbeitenden sowie der Anzahl Ihrer Standorte.

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