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Telemedizin in der arbeitsmedizinischen Betreuung & Vorsorge

Die Betriebsärzte von Arbeitsmedizinische-Betreuung unterstützen Sie deutschlandweit bei der rechtssicheren Integration der Telemedizin in Ihren betrieblichen Alltag. Das heißt, wir begleiten Sie nicht nur vor Ort in Ihrem Unternehmen, sondern auch über zeitgemäße und ortsunabhängige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), um die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) effizient umzusetzen.

Unsere zufriedenen Kunden

Arbeitsmedizinische Betreuung

ab 15€

pro Mitarbeiter und Jahr

Fachkraft für Arbeitssicherheit

ab 20€

pro Mitarbeiter und Jahr

Was ist Telemedizin?

Der Begriff „Telemedizin“ fasst verschiedene ärztliche Leistungen zusammen, die über eine räumliche Distanz erbracht werden. Dieser Teilbereich von Electronic Health (E-Health) steht für den sicheren Einsatz digitaler Technologien im Kontext der Gesundheitsversorgung. Im betrieblichen Alltag ermöglicht Telemedizin oder Telearbeitsmedizin eine effiziente Betreuung Ihrer Mitarbeiter, besonders bei den drei nachfolgenden Anlässen:

  • Der Bereich Telekonsultation umfasst die Beratung Ihrer Mitarbeiter zu speziellen Fragestellungen, beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde.
  • Telediagnostik bedeutet, dass Ihr Betriebsarzt medizinische Befunde prüft und beurteilt, die zuvor in Ihrem Unternehmen erhoben wurden, wie etwa bei einem Hörtest. Anschließend werden die Ergebnisse über sichere Datenverbindungen übermittelt.
  • Telemonitoring ermöglicht die kontinuierliche digitale Erfassung wichtiger Gesundheitswerte Ihrer Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum und die Übertragung an den Betriebsarzt. Auf diese Weise kann der Arzt beispielsweise den Blutdruck oder den Puls beobachten, während die Beschäftigten ganz normal ihrem gewohnten Alltag nachgehen. Dies unterstützt die frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Risiken, ohne dass für regelmäßige Messungen ständig die Arztpraxis aufgesucht werden muss.

 

Durch diesen zeitgemäßen Ansatz ist die medizinische Expertise genau dort verfügbar, wo Ihre Beschäftigten sie benötigen. Als Arbeitgeber profitieren Sie so von einer flexiblen und ortsunabhängigen Betreuung ohne zusätzlichen Zeitaufwand für den Praxisbesuch.

 

Unsere Leistungen in der Telemedizin im Überblick:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung
  • Beratung zum Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz
  • Begleitung von Wiedereingliederungsgesprächen und BEM-Verfahren
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) via Videokonferenz
  • Befundbesprechungen nach Eignungsuntersuchungen
  • Unterstützung von Mitarbeitern im Ausland oder im Homeoffice
  • Durchführung von Unterweisungen und Gruppenschulungen

Zahlen aus unserem Unternehmen

Deutschlandweite Standorte
0
Unternehmen in Betreuung
0 +
Gefährdungsbeurteilungen
0 +

Das zeichnet uns aus

Vor Ort & online für Sie da

Als betriebsarzt sind wir für Sie vor Ort.
 

Betreuung durch Fachärzte

Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.

Vorsorgen deutschlandweit

In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.

Unsere Aufgaben in der Telemedizin

Wir nutzen die Möglichkeiten der sogenannten „Telearbeitsmedizin“, um Ihre betriebsärztliche Betreuung flexibler, effizienter und flächendeckender zu gestalten. Besonders für Mitarbeiter im Homeoffice oder in kleineren Unternehmen bietet dieser Weg eine zeitgemäße Lösung, um Beratung und Vorsorge auch aus der Ferne sicherzustellen.

Zu unseren spezifischen Aufgaben in diesem Bereich zählen:

  • Videosprechstunden: Durchführung von Beratungsgesprächen zu Themen wie der Ergonomie am Heimarbeitsplatz, psychischen Belastungen oder allgemeinen Gesundheitsfragen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Unterstützung von Eignungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV durch digitale Kommunikationsmittel, um den organisatorischen Aufwand zu minimieren.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Begleitung der Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach längerer Krankheit durch gezielte telemedizinische Beratung.
  • Fachärztliche Zweitmeinung und digitale Befundung: Durch den Einsatz moderner Technik können beispielsweise Hautveränderungen direkt am Bildschirm beurteilt werden. Zudem hat Ihr Betriebsarzt die Möglichkeit, bei Bedarf zeitnah eine fachärztliche Zweitmeinung durch spezialisierte Experten einzuholen.
  • Unterweisungen und ASA-Sitzungen: Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) per Videoschaltung sowie die Durchführung von notwendigen Mitarbeiterunterweisungen.
  • Betriebsärztliche Beratung: Direkte Online-Beratung für Sie als Arbeitgeber sowie für Ihre Mitarbeiter zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit.

 

Dabei gewährleisten wir, dass jede Leistung nach Facharztstandard durch einen qualifizierten Betriebsarzt erbracht wird. Die ärztliche Schweigepflicht sowie sämtliche Vorgaben des Datenschutzes bleiben stets gewahrt. Über den konkreten Einsatz der Telemedizin entscheidet der Betriebsarzt im Einzelfall, wobei Ihre Mitarbeiter stets die Wahl zwischen einem digitalen Termin und einem persönlichen Gespräch vor Ort haben.

Wann darf der Betriebsarzt digitale Medien für die Betreuung nutzen?

In der aktualisierten DGUV Vorschrift 2 wird der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der betriebsärztlichen Betreuung erstmals ausdrücklich geregelt. Maßgeblich für die praktische Anwendung in Ihrem Unternehmen ist dabei § 6 der DGUV Vorschrift 2.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die betriebsärztliche Betreuung in Präsenz vor Ort erbracht werden muss. Digitale Lösungen können jedoch ergänzend eingesetzt werden, sofern die folgenden drei Grundsätze beachtet werden:

  • Die betrieblichen Verhältnisse in Ihrem Unternehmen müssen dem Arzt bekannt sein.
  • Die medizinischen Leistungen müssen durch den Betriebsarzt persönlich erbracht werden.
  • Es dürfen keine Sachgründe vorliegen, die eine Anwesenheit des Arztes im Betrieb erforderlich machen.

 

In welchem Umfang Sie diese Möglichkeiten nutzen können, hängt von Ihrer Betreuungsform und den Detailregelungen Ihres jeweiligen Unfallversicherungsträgers ab. Eine Voraussetzung für die Nutzung telemedizinischer Leistungen ist die Einhaltung des Datenschutzes sowie der ärztlichen Schweigepflicht. Um das garantieren zu können, dürfen ausschließlich zertifizierte Videodienstanbieter genutzt werden.

 

Was sind zertifizierte Videodienstanbieter?

Für die medizinische Beratung gelten deutlich strengere Sicherheitsregeln als für die gewöhnliche Bürokommunikation. Während etablierte Programme wie Microsoft Teams oder Zoom problemlos für die allgemeine Beratung des Unternehmers oder für Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) genutzt werden können, erfüllen sie für medizinische Einzelgespräche mit dem Mitarbeiter nicht immer die notwendigen Sicherheitsstandards.

Ein zertifizierter Videodienstanbieter zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Die Software muss eine sichere End-zu-End-Verschlüsselung gewährleisten, damit keine unbefugten Dritten auf das Gespräch zugreifen können.
  • Für die telemedizinische Beratung muss sichergestellt sein, dass sowohl für den Arzt als auch für die Beschäftigten separate, geschützte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Diese Anbieter stehen auf einer offiziellen Liste (z. B. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung) und sind speziell für die Fernbehandlung nach Facharztstandard geprüft worden.
  • Der Zugang zur Sprechstunde erfolgt über gesicherte Verfahren, wobei mindestens eine 2-Faktor-Authentifizierung durchgeführt werden muss.
  • Es muss eine stabile Datenverbindung vorhanden sein, um eine störungsfreie Durchführung der Beratung zu ermöglichen.

 

Der Einsatz dieser speziellen Technik gewährleistet, dass der digitale Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb rechtssicher, diskret und auf fachärztlichem Niveau erfolgt.

Ihr Partner für ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir begleiten Sie über die Telemedizin hinaus in allen Belangen des modernen Arbeitsschutzes. Zusätzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung und Vorsorge unterstützen wir Sie deutschlandweit mit erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Betriebs.

Ob persönlich vor Ort oder über unsere digitalen Kanäle: Wir stehen Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung aller Schutzmaßnahmen kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot.

FAQ: Häufige Fragen zur Telemedizin im Arbeitsschutz

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die betriebsärztliche Telemedizin?

Die rechtliche Basis für die Fernbehandlung hat sich im Jahr 2018 grundlegend modernisiert. Mit der Novellierung der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) wurde das generelle Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung aufgehoben. Seitdem ist eine Beratung über Kommunikationsmedien im Einzelfall zulässig, sofern dies ärztlich vertretbar ist.

Für die betriebsärztliche Praxis gelten dabei die gleichen strengen Grundsätze wie in der klinischen Medizin:

  • Ärztliche Sorgfalt: Der Arzt muss sicherstellen, dass die Qualität der Beratung, die Befunderhebung und die Dokumentation dem hohen Facharztstandard entsprechen.
  • Aufklärungspflicht: Jeder Mitarbeiter muss vorab über die Besonderheiten der digitalen Beratung informiert werden, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.
  • Strukturqualität: Die technische Infrastruktur muss den Anforderungen des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) genügen. Dies garantiert, dass die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz technisch vollständig gewahrt bleiben.

 

Obwohl der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient weiterhin als maßgebliche Form der medizinischen Leistung gilt, stellt die Telemedizin eine rechtssichere und fachlich anerkannte Erweiterung dar, um die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung flexibel und zeitnah zu gewährleisten.

 

Was sind die Vorteile der Telemedizin für mein Unternehmen?

Der ergänzende Einsatz von Telemedizin führt zu einer effizienteren und fachlich besseren Verfügbarkeit der betriebsärztlichen Betreuung. Besonders für Unternehmen mit weit entfernten Standorten oder Mitarbeitern im Homeoffice wird die Erreichbarkeit des Arztes optimiert. Dies spart Zeit und Ressourcen, da unnötige Reisewege entfallen.

 

Muss der Betriebsarzt trotzdem vor Ort erscheinen?

Ja, die betriebsärztliche Betreuung muss grundsätzlich weiterhin in Präsenz erbracht werden. Eine wichtige Voraussetzung für telemedizinische Leistungen ist, dass dem Arzt die betrieblichen Verhältnisse durch regelmäßige Begehungen vor Ort bekannt sind. Die Telemedizin dient als sinnvolle Ergänzung, nicht als vollständiger Ersatz für Besuche im Unternehmen.

 

Haben die Mitarbeiter ein Wahlrecht beim Format der Beratung?

Ja, der Arbeitgeber muss den Mitarbeitern im Rahmen des vereinbarten Betreuungsangebotes die Wahl zwischen einer persönlichen oder einer telemedizinischen Beratung überlassen. Die Aufklärung durch den Arzt muss sicherstellen, dass der Mitarbeiter eine informierte Entscheidung treffen kann.

 

Können auch Untersuchungen wie Hör- oder Sehtests digital durchgeführt werden?

Bestimmte Funktionsuntersuchungen wie Blutabnahmen, Seh- und Hörtests oder Lungenfunktionsprüfungen können an qualifiziertes Assistenzpersonal delegiert werden. Diese Ergebnisse werden anschließend digital übertragen, sodass der Betriebsarzt die Befundung zeitversetzt an seinem Rechner vornehmen kann (Telediagnostik).

 

Wie sicher sind die Daten meiner Mitarbeiter bei einer Videosprechstunde?

Die Sicherheit hat oberste Priorität. Es wird eine zertifizierte Software genutzt, die eine sichere Datenübertragung sowie eine End-zu-End-Verschlüsselung gewährleistet. Zudem ist durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung sichergestellt, dass nur die berechtigten Personen am Gespräch teilnehmen.

 

Was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung inklusive Telemedizin?

Transparenz ist uns wichtig. Die betriebsärztliche Betreuung durch unsere Betriebsärzte beginnt bereits ab 15 € pro Mitarbeiter und Jahr. In diesem Festpreis sind wesentliche Leistungen wie die Zuweisung eines festen Betriebsarztes, die Ausstellung von Betreuungsnachweisen sowie die Teilnahme an ASA-Sitzungen bereits enthalten.

Durch den gezielten Einsatz von Telemedizin können wir die Betreuung noch effizienter gestalten, was zur langfristigen Stabilität Ihrer Kosten beiträgt, ganz ohne versteckte Gebühren für unnötige Anfahrten bei Beratungsgesprächen. Von Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten Sie eine deutschlandweite Begleitung auf absolutem Facharztniveau zu einem wirtschaftlichen und planbaren Preis.

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