Wir von Arbeitsmedizinische Betreuung unterstützen Sie deutschlandweit bei der sicherheitstechnischen Betreuung. Dabei steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner sowohl direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen zur Seite als auch digital via Telemedizin.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) rechtssicher in Ihren Betriebsalltag zu integrieren.









Ihre fest zugeteilte Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie aktiv bei der Planung, der praktischen Umsetzung und dem Monitoring Ihrer Arbeitsschutzziele. Auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 1 ASiG „Grundsatz“ und § 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) verwandeln wir gesetzliche Pflichten in messbare wirtschaftliche Vorteile für Ihren Betrieb:
Wir von Arbeitsmedizinische-Betreuung organisieren Ihre sicherheitstechnische Betreuung so, dass sie kosteneffizient bleibt und genau zu Ihrem Arbeitsalltag passt. So erfüllen Sie nicht nur das Gesetz, sondern schützen Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten dauerhaft vor Unfällen und Haftungsrisiken.
Unsere Sicherheitsfachkräfte (Sifa) unterstützen Sie bei Bedarf kurzfristig und begleiten Sie langfristig gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“).
Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.
Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.
In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.
Als Arbeitgeber stehen Sie in der persönlichen Verantwortung, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Während die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt die Gesundheit der Mitarbeiter schützt, konzentriert sich die sicherheitstechnische Betreuung auf die Vermeidung von Unfällen und die Gestaltung sicherer Prozesse und Arbeitsplätze.
Gemäß § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) sowie § 2 der DGUV Vorschrift 2 („Bestellung“) sind Sie verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, die Sie bei dieser komplexen Aufgabe unterstützen. Damit diese Beratung rechtssicher erfolgt, verfügen unsere Arbeitsschutzexperten über die gesetzlich geforderte Fachkunde nach § 4 der DGUV Vorschrift 2.
Auf Basis von § 6 ASiG („Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) umfasst unsere Unterstützung folgende Aufgabenfelder:
Der zeitliche Umfang Ihrer Betreuung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Beschäftigten. Für die Ermittlung der gesetzlichen Schwellenwerte werden Ihre Mitarbeiter nach ihrer wöchentlichen Arbeitszeit gewichtet:
Je nach Ergebnis dieser Berechnung kommen unterschiedliche Betreuungsmodelle der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Anwendung:
Die Voraussetzung für die alternativen Modelle nach Anlage 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 ist, dass Sie als Arbeitgeber aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und die Organisation des Arbeitsschutzes größtenteils selbst übernehmen.
Da wir neben der sicherheitstechnischen Betreuung auch die arbeitsmedizinische Betreuung durch unsere Betriebsärzte übernehmen, erhalten Sie bei uns die vollständige Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 aus einer Hand.
Für Sie bedeutet das einen minimalen Organisationsaufwand: Sie müssen keine externen Fachkräfte oder verschiedene Dienstleister koordinieren. Wir bündeln Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte unter einem Dach und sorgen für den gesamten Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenloses Angebot, das alle gesetzlichen Anforderungen exakt für Ihr Unternehmen zusammenfasst.
Die Grundbetreuung umfasst alle Basisaufgaben, die in jedem Unternehmen für einen soliden Arbeitsschutz anfallen. Sie ist für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend und arbeitet mit festen Einsatzzeiten, die sich nach der jeweiligen Gefährdungsgruppe Ihrer Branche richten.
Zu den zentralen Inhalten der Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören:
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und wird individuell auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn Aufgaben anstehen, die über den allgemeinen Standard hinausgehen oder durch spezifische Veränderungen im Betrieb ausgelöst werden.
Typische Schwerpunkte in diesem Bereich sind:
Der genaue Bedarf für diesen Teil der Betreuung muss von Ihnen als Arbeitgeber regelmäßig geprüft und gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt werden.
Die Zuordnung Ihres Betriebs zu einer der drei Betreuungsgruppen erfolgt auf Basis der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Grundlage ist hier die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Liste). Jedem Wirtschaftszweig ist dort ein spezifisches Gefährdungsniveau zugeordnet, aus dem sich die jährlichen Einsatzstunden pro Mitarbeiter für die Grundbetreuung ergeben:
|
Gruppe |
Gefährdungs-niveau |
Grundbetreuung (Std./Jahr/Mitarbeiter) |
Branchenbeispiele nach WZ-Code |
|
Gruppe I |
Hoch |
2,5 Stunden |
Bauwesen, Metallerzeugung, Chemie, Holzverarbeitung |
|
Gruppe II |
Mittel |
1,5 Stunden |
Logistik, Kfz-Werkstätten, Gastronomie, Maschinenbau |
|
Gruppe III |
Gering |
0,5 Stunden |
Büros, Kanzleien, Handel, Kitas, Banken & Versicherungen |
Sollten Sie sich unsicher sein, welcher WZ-Code für Ihren Betrieb hinterlegt ist, finden Sie in der offiziellen Liste der DGUV die vollständige Zuordnung aller Betriebsarten zu den jeweiligen Betreuungsgruppen.
Eine rechtssichere sicherheitstechnische Betreuung muss nicht teuer sein, um höchste Standards zu erfüllen. Bei Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten Sie diesen Service zu einem besonders kosteneffizienten Preis ab 20 Euro pro Mitarbeiter und Jahr, mit dem Sie alle Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie der DGUV Vorschrift 2 vollständig abdecken.
Da Qualität für uns an erster Stelle steht, werden diese Aufgaben ausschließlich von qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt, die zudem ein Ingenieursstudium absolviert haben und somit die gesetzlich geforderte Fachkunde nach § 4 DGUV V2 („Sicherheitstechnische Fachkunde“) garantieren.
In diesem monatlichen Betrag sind bereits alle relevanten Leistungen enthalten: von der offiziellen Bereitstellung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Durchführung von Betriebsbegehungen inklusive der Protokollerstellung.
Wir kümmern uns zudem um die notwendigen Sicherheitsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter, wahlweise online oder direkt vor Ort, und erstellen für Sie den obligatorischen Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit.
Da sämtliche Fahrt- und Spesenkosten bereits im Preis inkludiert sind, profitieren Sie bei uns von einer kalkulierbaren und ganzheitlichen Expertenberatung für Ihr Unternehmen.
Angebot kostenlos und unverbindlich anfordern und innerhalb von 12h das Angebot im Postfach haben. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!