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Eignungsuntersuchung für Ihre Mitarbeiter

Suchen Sie Unterstützung bei der Durchführung von Eignungsbeurteilungen für neue Bewerber oder langjährige Mitarbeitende? Arbeitsmedizinische-Betreuung bietet Ihnen bundesweit erfahrene Betriebsärzte, die Eignungsuntersuchungen fachlich fundiert durchführen: vor Ort in Ihrem Betrieb oder ergänzt durch moderne digitale Beratungsformen.

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Arbeitsmedizinische Betreuung

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pro Mitarbeiter und Jahr

Fachkraft für Arbeitssicherheit

ab 20€

pro Mitarbeiter und Jahr

Was ist eine Eignungsuntersuchung?

Eine Eignungsbeurteilung oder Eignungsuntersuchung dient dazu, festzustellen, ob eine Person die körperlichen und mentalen Voraussetzungen für eine ganz spezifische Tätigkeit erfüllt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die anstehenden Aufgaben sicher bewältigt werden können, ohne dass eine Gefährdung für die Person selbst oder für Dritte im Betrieb entsteht.

Die Eignungsbeurteilung beinhaltet die Bewertung aller vorliegenden Informationen zur Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit und kann eine körperliche Untersuchung beinhalten. Dabei besteht oft ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an einer zuverlässigen Beurteilung und dem Interesse der Beschäftigten an der Wahrung ihrer Intimsphäre sowie ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

 

Anlässe für eine Eignungsbeurteilung

Eine Eignungsuntersuchung findet entweder vor Beginn einer Tätigkeit (als sog. Einstellungsuntersuchung) oder während des laufenden Arbeitsverhältnisses statt. Eine Prüfung während der Beschäftigung erfolgt in regelmäßigen Abständen, bei einem neuen Tätigkeitsfeld oder bei begründeten Zweifeln an der Eignung. Solche Zweifel liegen vor, wenn beispielsweise ein Mitarbeiter bei Arbeiten in der Höhe Schwindelanfälle erleidet oder ein Gabelstaplerfahrer sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hat.

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung

Es ist wichtig, zwischen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Eignungsuntersuchung zu unterscheiden, da sie einen unterschiedlichen Rechtshintergrund haben.

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und bewertet Arbeitsbedingungen, um arbeitsbedingte Erkrankungen einzelner Mitarbeiter präventiv zu verhindern.
  • Eine Eignungsuntersuchung bewertet die Leistungsfähigkeit und Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit und dient vorwiegend der betrieblichen Sicherheit.

 

Unsere Leistungen bei Eignungsuntersuchungen im Überblick

  • Einstellungsuntersuchung vor Arbeitsbeginn
  • Eignungsbeurteilung während der Beschäftigung
  • Prüfung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Telemedizinische Beratung und Aufklärung

Zahlen aus unserem Unternehmen

Deutschlandweite Standorte
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Gefährdungsbeurteilungen
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Das zeichnet uns aus

Vor Ort & online für Sie da

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In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.

Unsere Aufgaben bei Eignungsbeurteilungen

Als Arbeitgeber müssen Sie anhand einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob für einzelne Tätigkeiten eine Eignungsbeurteilung notwendig ist. Diese Untersuchung dient Ihnen als Maßnahme, um Gefahren für spezifische Aufgaben zu minimieren. Die Durchführung ist nur möglich, wenn die betroffenen Mitarbeitenden in die Untersuchung einwilligen und dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

Im Rahmen unserer Aufgaben als Betriebsärzte prüfen wir, ob körperliche oder psychische Voraussetzungen für eine Tätigkeit erfüllt sind. Dabei führen wir medizinische Checks wie Sehtests oder Hörtests durch, die auf das Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz zugeschnitten sind. Nach der Auswertung der Untersuchungsergebnisse erhalten Sie von uns die Information, ob eine Eignung oder eine eingeschränkte Eignung vorliegt oder ob Ihr Mitarbeitender nicht für die überprüfte Tätigkeit geeignet ist.

 

Checkliste für Ihre Mitarbeiter: Was ist zur Eignungsbeurteilung mitzubringen?

Damit die Untersuchung ohne Verzögerungen erfolgt, sollten Ihre Mitarbeiter folgende Dinge zum Termin mitbringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
  • Vorhandene Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen (idealerweise inklusive Brillenpass)
  • Hörgeräte, sofern diese im Alltag oder für die Tätigkeit genutzt werden

Medizinische Befunde oder aktuelle Arztberichte bei chronischen Erkrankungen

Für welche Tätigkeiten gibt es Eignungsbeurteilungen?

Die verschiedenen Arten von Eignungsuntersuchungen prüfen die körperliche und psychische Eignung für spezielle Aufgaben, die oft mit einem hohen Gefahrenpotenzial einhergehen. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Eignungsuntersuchungen:

  • Empfehlung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, E FSÜ (ehemalige G25 Untersuchung): Prüfung der Tauglichkeit für das Führen von Fahrzeugen oder Steuerungsaufgaben wie bei Gabelstapler oder Kranfahrern.
  • Empfehlung zu Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemalige G41 Untersuchung): Prüfung der Eignung für Tätigkeiten in der Höhe wie im Gerüstbau oder bei Dacharbeiten.
  • Empfehlung zu Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemalige G42 Untersuchung): Prüfung bei Kontakt mit Biostoffen und Infektionsgefahr.
  • Empfehlung zu Hautgefährdungen und Feuchtarbeit (ehemalige G24 Untersuchung): Prüfung bei Feuchtarbeit oder Umgang mit hautgefährdenden Stoffen.
  • Empfehlung für das Tragen von Atemschutzgeräten (ehemalige G26 Untersuchung): Prüfung auf Eignung für Atemschutzmasken wie bei der Feuerwehr.
  • Eignungsprüfung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Spezielle Prüfung für Führerscheinklassen und die Personenbeförderung.
  • Eignungsprüfung für Arbeiten unter Spannung: Überprüfung der Voraussetzungen für Arbeiten im Elektrobereich.

Rechtliche Grundlagen für die Durchführung einer Eignungsuntersuchung

Damit eine Eignungsbeurteilung zulässig ist, muss sie auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage basieren. Diese ergibt sich entweder aus speziellen Gesetzen oder aus einzelvertraglichen Vereinbarungen:

  • Gesetzliche Vorschriften: Beispielsweise die Fahrerlaubnis Verordnung für Kraftfahrer (§ 11 FeV „Eignung“), die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (§ 5 TfV „Voraussetzungen“) oder die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
  • Betriebs- oder Tarifvereinbarungen: Diese können eine Basis für die Durchführung einer Eignungsuntersuchung schaffen, sofern der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
  • Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen sind möglich, müssen jedoch einer rechtlichen Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB („Inhaltskontrolle“) standhalten.

Bitte beachten Sie, dass anlasslose Eignungsbeurteilungen im laufenden Arbeitsverhältnis nicht statthaft sind. Die Betriebsärzte von Arbeitsmedizinische-Betreuung beraten Sie gerne dazu, welche Untersuchungen in Ihrem Fall notwendig und rechtlich zulässig sind.

Wie läuft eine Eignungsbeurteilung ab?

Unsere Betriebsärzte agieren bei der Durchführung von Eignungsbeurteilungen als neutrale Partner. Dabei wird höchster Wert auf den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht gelegt:

  • Vertraulichkeit: Sämtliche medizinischen Diagnosen und Befunde bleiben in der ärztlichen Kartei und unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB („Verletzung von Privatgeheimnissen“).
  • Ergebnismitteilung: Als Arbeitgeber erhalten Sie lediglich das zusammengefasste Gesamtergebnis der Untersuchung: Also, ob der beurteilte Mitarbeitende geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet ist.
  • Unabhängigkeit: Unsere Fachärzte für Betriebsmedizin entscheiden in ihren medizinischen Beurteilungen unabhängig von Vorgaben der Geschäftsleitung und sind bei Ausübung ihrer Fachkunde weisungsfrei nach § 8 ASIG („Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde“).

FAQ – Häufige Fragen zur Eignungsuntersuchung

Ist die Teilnahme für Stellenbewerber verpflichtend?

Grundsätzlich gibt es für Bewerber keine gesetzliche Pflicht, an einer Eignungsuntersuchung teilzunehmen, sofern keine vorrangigen gesetzlichen Duldungspflichten bestehen. Verweigert eine Person die Untersuchung, vermerkt der beauftragte Arzt für den Arbeitgeber lediglich, dass aufgrund der Weigerung keine Aussage zur Eignung getroffen werden kann. In diesem Fall liegt es in Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber, ob Sie die Einstellung dennoch vornehmen.

 

Wie oft müssen die Eignungsuntersuchungen wiederholt werden?

Die Intervalle hängen von der jeweiligen Tätigkeit und dem Alter der Beschäftigten ab. Orientierung bieten hier die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Meistens findet eine erste Wiederholung nach 12 Monaten statt, spätere Termine folgen alle 36 Monate, wobei sich die Abstände mit zunehmendem Alter oft verkürzen.

 

Was kostet eine Eignungsuntersuchung?

Die Kosten für eine Eignungsbeurteilung richten sich nach dem Umfang der medizinischen Leistungen und der Anzahl der zu untersuchenden Personen. Da die Anforderungen je nach Tätigkeit variieren, etwa bei Fahrpersonal oder Arbeiten in der Höhe, hängen die Preise vom jeweiligen Aufwand ab. Da die Untersuchung der Betriebssicherheit dient und in Ihrem Auftrag erfolgt, tragen Sie als Arbeitgeber die Kosten. Kontaktieren Sie uns für genauere Angaben, wir erstellen Ihnen dazu gerne ein individuelles Angebot.

 

Unterstützung vor Ort und digital

Von Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten Sie einen fest zugeteilten Betriebsarzt, der Sie bei allen Eignungsbeurteilungen kompetent und rechtssicher begleitet. Wir führen diese Beurteilungen flexibel vor Ort durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern jederzeit für ein ärztliches Beratungsgespräch zur Verfügung, das wahlweise persönlich oder online erfolgt.

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