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Sicherheitsbeauftragter Schulung: Erstausbildung & Fortbildung

Ab 20 Mitarbeitern ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Er achtet vor Ort auf die Arbeitssicherheit und hilft dabei, Unfälle sowie Berufskrankheiten im Betrieb effektiv zu verhindern. Damit Ihr Unternehmen diese Anforderung erfüllt, bieten wir von Arbeitsmedizinische-Betreuung die Sicherheitsbeauftragter Schulung als eintägige Erstausbildung oder Auffrischungskurs an.

Unsere Dozenten verfügen über mehr als vier Jahrzehnte Erfahrung im betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz. Neben der Online-Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (Sibe) führen wir auf Anfrage auch Inhouse-Schulungen deutschlandweit direkt in Ihrem Betrieb durch.

Unsere zufriedenen Kunden

04.05.2026

08:30 - 16:00 Uhr

Online Campus

Remote Schulung

464,10 € inkl. USt

390,00 € zzgl. USt

Freie Plätze

Schnell reservieren

04.06.2026

08:30 - 16:00 Uhr

Online Campus

Remote Schulung

464,10 € inkl. USt

390,00 € zzgl. USt

Freie Plätze

Schnell reservieren

01.07.2026

08:30 - 16:00 Uhr

Online Campus

Remote Schulung

464,10 € inkl. USt

390,00 € zzgl. USt

Freie Plätze

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Wunschtermin

Gruppenseminar (1 Tag)

Ortstermin

Bei Ihnen vor Ort

Preis auf Anfrage

abhängig von der Teilnehmeranzahl

Sibe Erstausbildung

390€

pro Teilnehmer

Sibe Auffrischungskurs

390€

pro Teilnehmer

Unsere Sibe-Ausbildung im Überblick

  • Qualifizierung zum Sicherheitsbeauftragten innerhalb eines Tages

  • Kompakte Wissensvermittlung mit 8 Unterrichtseinheiten als Online-Schulung

  • Durchführung als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen auf Anfrage

  • Rechtssichere Ausbildung gemäß § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

 

  • Branchenorientierte Schulungen mit Anerkennung durch alle 9 Berufsgenossenschaften

  • Wissensvermittlung durch erfahrene Experten mit über 40 Jahren Praxiserfahrung

  • Offizielles Zertifikat als Qualifikationsnachweis direkt nach der Teilnahme

Zahlen aus unserem Unternehmen

Deutschlandweite Standorte
0
Unternehmen in Betreuung
0 +
Gefährdungsbeurteilungen
0 +

Das zeichnet uns aus

Vor Ort & online für Sie da

Als betriebsarzt sind wir für Sie vor Ort.
 

Betreuung durch Fachärzte

Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.

Vorsorgen deutschlandweit

In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.

Unsere Sicherheitsbeauftragter Schulung im Detail

Die Ausbildung von Arbeitsmedizinische-Betreuung bereitet angehende Sicherheitsbeauftragte umfassend auf ihre zukünftige Rolle vor. Da Sicherheitsbeauftragte direkt aus dem Team kommen, haben sie einen unverfälschten Blick auf die täglichen Arbeitsabläufe und können Gefahren frühzeitig identifizieren.

Unsere Schulung ist auf maximale Effizienz optimiert, ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Wir vermitteln in nur einem Tag alle notwendigen Fachkenntnisse, damit Ihre Mitarbeiter rechtssicher bestellt und sofort als Sibe einsatzbereit sind.

Theoretische Ausbildung online oder vor Ort auf Anfrage

Die Grundausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten und wird wahlweise digital oder als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

  • Grundlagen des Arbeitsschutzes: Wir vermitteln die Hierarchie der Rechtsgrundlagen sowie die Rolle des Sicherheitsbeauftragten innerhalb der Firmenstruktur.
  • Methodik & Anwendung: Die Teilnehmer lernen häufige Gründe, warum Arbeitsunfälle entstehen und welche Maßnahmen diese im Betrieb wirksam verhindern.
  • Moderne Arbeitswelt: Die Schulung berücksichtigt aktuelle Themen wie psychische Belastungen sowie Sicherheit bei mobiler Arbeit und im Homeoffice.
  • Praxisbezug: Einführung in die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Praxisteil der Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten

Nach der Vermittlung der theoretischen Basis liegt der Fokus auf der praktischen Umsetzung im Unternehmen. Die angehenden Sicherheitsbeauftragten lernen, wie sie auf das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) achten.

Wir schulen die Teilnehmer darin, Kollegen durch konstruktive Gesprächsführung zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu motivieren. Zudem wird die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geübt.

Unsere Auffrischungskurse für Sicherheitsbeauftragte

Da sich Vorschriften, Technik und Arbeitsweisen laufend ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung des Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte wichtig, damit sie ihre unterstützende Funktion im Betrieb auf dem aktuellen Stand wahrnehmen können.

Der Auffrischungskurs von Arbeitsmedizinische-Betreuung bringt Sicherheitsbeauftragte an nur einem Online-Schulungstag auf den neuesten Stand der Gesetzeslage und fördert den fachlichen Austausch unter Sicherheitsexperten.

  • Die Teilnehmer frischen ihr Wissen zu den rechtlichen Grundlagen sowie den Rollen der verschiedenen Ausführenden im Arbeitsschutz auf und analysieren die Entstehung sowie Bedeutung von Arbeitsunfällen.
  • Im Rahmen der Vertiefung stärken wir die betriebliche Arbeitsschutzkultur und vermitteln bewährte Ansätze zur Identifikation von Risiken anhand praxisnaher Gefährdungsbeurteilungen.
  • Wir geben einen umfassenden Überblick über relevante Technische Regeln sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
  • Zum Abschluss erhalten Ihre Mitarbeiter eine offizielle Teilnahmebestätigung von Arbeitsmedizinische-Betreuung als anerkannten Nachweis über die fachliche Aktualität.

Durch die regelmäßige Auffrischung des Wissens bleiben Ihre Sicherheitsbeauftragten kompetente Ansprechpartner für die gesamte Belegschaft und unterstützen Sie weiterhin wirksam bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen.

Warum Arbeitsmedizinische-Betreuung für Ihre Schulung?

Unsere Dozenten bringen über 40 Jahre Praxiserfahrung in der Arbeitssicherheit mit und vermitteln in der Sicherheitsbeauftragter Schulung Fachwissen, das sich im betrieblichen Alltag bereits hundertfach bewährt hat.

Sie profitieren von branchenübergreifender Expertise und Methoden, die Ihre Mitarbeiter sofort nach der Schulung im eigenen Betrieb anwenden können, um Gefährdungen effektiv zu minimieren.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Unsere Ausbilder vermitteln Praxiswissen, das auf aktuellem Stand von Ihren Sicherheitsbeauftragten sofort angewendet werden kann.

  • Die Qualifizierung ist durch alle 9 Berufsgenossenschaften offiziell anerkannt und bietet Ihrem Unternehmen somit volle Rechtssicherheit.

  • Wir ermöglichen eine flexible und zeitnahe Planung durch kurzfristige Termine, die wahlweise online oder deutschlandweit direkt vor Ort stattfinden.

  • Dank unserer kompakten eintägigen Schulungskonzepte werden die Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter im Betrieb auf ein Minimum reduziert.

FAQ: Häufige Fragen zum Sicherheitsbeauftragten und zur Sibe-Schulung

Wann braucht ein Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten?

Die gesetzliche Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist in § 22 SGB VII „Sicherheitsbeauftragte“ verankert und wird durch § 20 „Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“ der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) konkretisiert.

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hat, Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl bestellen.

Bei der Ermittlung dieser Grenze zählen nicht nur Festangestellte. Als Beschäftigte gelten im Sinne des Gesetzes auch Auszubildende sowie Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen.

Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten muss durch den Unternehmer schriftlich erfolgen, wobei ein vorhandener Betriebs- oder Personalrat daran zu beteiligen ist.

 

Wie viele Sicherheitsbeauftragte muss ein Betrieb konkret bestellen?

Das ergibt sich nicht allein aus der Mitarbeiteranzahl, sondern aus einer Abwägung der spezifischen betrieblichen Verhältnisse.

Gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 sind für die Ermittlung der konkreten Anzahl neben der Mitarbeiteranzahl vier weitere  Kriterien entscheidend:

  • die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • die räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
  • die zeitliche Nähe der Sibe zu den Beschäftigten (beispielsweise bei Schichtarbeit)
  • die fachliche Nähe zu den jeweiligen Arbeitsabläufen und spezifischen Risiken

In Betrieben mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auch dann anordnen, wenn die Mindestzahl von 20 Beschäftigten unterschritten wird.

Umgekehrt können Berufsgenossenschaften bei sehr geringen Risiken diese Grenze in ihren eigenen Vorschriften nach oben anpassen.

 

Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb?

Der Sicherheitsbeauftragte fungiert als Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Führungsebene, um den Arbeitsschutz direkt an der Basis zu verankern. Die Kernaufgabe besteht darin, den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aktiv zu unterstützen.

Diese Funktion wird ehrenamtlich sowie ohne festgeschriebenen Zeitaufwand parallel zur eigentlichen beruflichen Tätigkeit ausgeübt und ist somit fest in den normalen Arbeitsalltag integriert.

  • Der Sibe überzeugt sich vor Ort vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen.
  • Er achtet konsequent darauf, dass die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) von den Kollegen getragen wird.
  • Aufgrund seiner Orts- und Sachkenntnis erkennt er Gefahrenquellen frühzeitig und macht seine Kollegen sowie Vorgesetzten proaktiv auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam.
  • Er nimmt an Betriebsbesichtigungen sowie an der Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Unfallversicherungsträger teil.
  • Der Sibe bringt seine praktischen Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag in die vierteljährlichen ASA-Sitzungen ein, um die strategische Präventionsarbeit zu verbessern.

Ein Sicherheitsbeauftragter handelt ausschließlich beratend und besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten. Da er lediglich unterstützend tätig ist, übernimmt er kein persönliches Haftungsrisiko.

 

Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber gegenüber ihren Sicherheitsbeauftragten?

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit geben, damit sie ihre gesetzlich definierten Aufgaben ausüben können.

Dazu gehört insbesondere, dass Sie ihnen die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen sowie an Untersuchungen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger ermöglichen.

Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihr Betriebsarzt mit den Sicherheitsbeauftragten kooperieren, damit die Präventionsarbeit in Ihrem Betrieb noch besser funktioniert.

Ein zentraler Aspekt Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber ist das gesetzliche Benachteiligungsverbot. Demnach dürfen Sie Ihre Sicherheitsbeauftragten wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben in keiner Weise benachteiligen.

Ebenso haben Sie Ihren Sibe die Teilnahme an notwendigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, damit deren Fachwissen stets den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht.

 

Ist eine Sicherheitsbeauftragter Schulung ohne Prüfung rechtssicher?

Gesetzlich ist für Sicherheitsbeauftragte keine formelle Abschlussprüfung vorgeschrieben. Der Fokus liegt auf der Vermittlung von Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen durch aktive Teilnahme. Nach der Teilnahme an der Sibe-Ausbildung von Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten die angehenden Sicherheitsbeauftragten ein offizielles Zertifikat als Qualifikationsnachweis.

 

Wie oft muss eine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten wiederholt werden?

Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist zeitlich nicht befristet, sodass das einmal erworbene Zertifikat dauerhaft gültig bleibt und deshalb nicht wiederholt, sondern von Zeit zu Zeit aufgefrischt werden muss.

Da sich rechtliche Rahmenbedingungen wie die Arbeitsstättenverordnung, technische Regeln oder ergonomische Erkenntnisse laufend ändern, empfehlen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Auffrischung des Fachwissens in einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren nach der Erstausbildung. Durch diese regelmäßige Weiterbildung können Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe, die Unterstützung von Vorgesetzten und die Sensibilisierung von Kollegen, dauerhaft wirksam und rechtssicher wahrnehmen.

 

Warum die Sibe-Ausbildung von Arbeitsmedizinische-Betreuung?

Unsere Schulung verwandelt gesetzliche Auflagen in eine gelebte Sicherheitskultur. Statt grauer Theorie setzen wir auf lebendige Inhalte und praxiserprobte Maßnahmen, die Ihr Team sofort im Betrieb umsetzen kann, auch bei aktuellen Herausforderungen wie psychischen Belastungen oder der Sicherheit im Homeoffice.

Wir bilden Ihre Sicherheitsbeauftragten gezielt zu kompetenten Vorbildern im Arbeitsschutz aus, die mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und echter Überzeugungskraft zwischen Ihren Mitarbeitern und der Geschäftsleitung vermitteln.

Während das kostenlose Schulungsangebot der Unfallversicherungsträger oft mit Wartezeiten von über einem Jahr verbunden ist, bieten wir von Arbeitsmedizinische-Betreuung eine sofort verfügbare und hocheffiziente Alternative. Unsere eintägige Sibe-Schulung ist deutlich günstiger als bei vielen anderen Privatanbietern und ermöglicht eine rechtssichere Bestellung ohne unnötige Verzögerung.

Ergänzend dazu unterstützen wir Sie mit unserer Brandschutzhelfer Schulung. Im Gegensatz zum Sicherheitsbeauftragten ist ein Brandschutzhelfer bereits ab dem ersten Beschäftigten in jedem Unternehmen verpflichtend.

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