Ab 20 Mitarbeitern ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Er achtet vor Ort auf die Arbeitssicherheit und hilft dabei, Unfälle sowie Berufskrankheiten im Betrieb effektiv zu verhindern. Damit Ihr Unternehmen diese Anforderung erfüllt, bieten wir von Arbeitsmedizinische-Betreuung die Sicherheitsbeauftragter Schulung als eintägige Erstausbildung oder Auffrischungskurs an.
Unsere Dozenten verfügen über mehr als vier Jahrzehnte Erfahrung im betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz. Neben der Online-Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (Sibe) führen wir auf Anfrage auch Inhouse-Schulungen deutschlandweit direkt in Ihrem Betrieb durch.









08:30 - 16:00 Uhr
Remote Schulung
390,00 € zzgl. USt
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Gruppenseminar (1 Tag)
Bei Ihnen vor Ort
abhängig von der Teilnehmeranzahl
Unser Arbeitsmediziner sind immer für Sie da.
Wir bieten Ihnen auch die Sicherheitstechnische Betreuung.
In unserer Praxis oder Inhouse in Ihrem Betrieb.
Die Ausbildung von Arbeitsmedizinische-Betreuung bereitet angehende Sicherheitsbeauftragte umfassend auf ihre zukünftige Rolle vor. Da Sicherheitsbeauftragte direkt aus dem Team kommen, haben sie einen unverfälschten Blick auf die täglichen Arbeitsabläufe und können Gefahren frühzeitig identifizieren.
Unsere Schulung ist auf maximale Effizienz optimiert, ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Wir vermitteln in nur einem Tag alle notwendigen Fachkenntnisse, damit Ihre Mitarbeiter rechtssicher bestellt und sofort als Sibe einsatzbereit sind.
Die Grundausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten und wird wahlweise digital oder als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Nach der Vermittlung der theoretischen Basis liegt der Fokus auf der praktischen Umsetzung im Unternehmen. Die angehenden Sicherheitsbeauftragten lernen, wie sie auf das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) achten.
Wir schulen die Teilnehmer darin, Kollegen durch konstruktive Gesprächsführung zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu motivieren. Zudem wird die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geübt.
Da sich Vorschriften, Technik und Arbeitsweisen laufend ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung des Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte wichtig, damit sie ihre unterstützende Funktion im Betrieb auf dem aktuellen Stand wahrnehmen können.
Der Auffrischungskurs von Arbeitsmedizinische-Betreuung bringt Sicherheitsbeauftragte an nur einem Online-Schulungstag auf den neuesten Stand der Gesetzeslage und fördert den fachlichen Austausch unter Sicherheitsexperten.
Durch die regelmäßige Auffrischung des Wissens bleiben Ihre Sicherheitsbeauftragten kompetente Ansprechpartner für die gesamte Belegschaft und unterstützen Sie weiterhin wirksam bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen.
Unsere Dozenten bringen über 40 Jahre Praxiserfahrung in der Arbeitssicherheit mit und vermitteln in der Sicherheitsbeauftragter Schulung Fachwissen, das sich im betrieblichen Alltag bereits hundertfach bewährt hat.
Sie profitieren von branchenübergreifender Expertise und Methoden, die Ihre Mitarbeiter sofort nach der Schulung im eigenen Betrieb anwenden können, um Gefährdungen effektiv zu minimieren.
Die gesetzliche Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist in § 22 SGB VII „Sicherheitsbeauftragte“ verankert und wird durch § 20 „Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“ der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) konkretisiert.
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hat, Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl bestellen.
Bei der Ermittlung dieser Grenze zählen nicht nur Festangestellte. Als Beschäftigte gelten im Sinne des Gesetzes auch Auszubildende sowie Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen.
Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten muss durch den Unternehmer schriftlich erfolgen, wobei ein vorhandener Betriebs- oder Personalrat daran zu beteiligen ist.
Das ergibt sich nicht allein aus der Mitarbeiteranzahl, sondern aus einer Abwägung der spezifischen betrieblichen Verhältnisse.
Gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 sind für die Ermittlung der konkreten Anzahl neben der Mitarbeiteranzahl vier weitere Kriterien entscheidend:
In Betrieben mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auch dann anordnen, wenn die Mindestzahl von 20 Beschäftigten unterschritten wird.
Umgekehrt können Berufsgenossenschaften bei sehr geringen Risiken diese Grenze in ihren eigenen Vorschriften nach oben anpassen.
Der Sicherheitsbeauftragte fungiert als Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Führungsebene, um den Arbeitsschutz direkt an der Basis zu verankern. Die Kernaufgabe besteht darin, den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aktiv zu unterstützen.
Diese Funktion wird ehrenamtlich sowie ohne festgeschriebenen Zeitaufwand parallel zur eigentlichen beruflichen Tätigkeit ausgeübt und ist somit fest in den normalen Arbeitsalltag integriert.
Ein Sicherheitsbeauftragter handelt ausschließlich beratend und besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten. Da er lediglich unterstützend tätig ist, übernimmt er kein persönliches Haftungsrisiko.
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit geben, damit sie ihre gesetzlich definierten Aufgaben ausüben können.
Dazu gehört insbesondere, dass Sie ihnen die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen sowie an Untersuchungen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger ermöglichen.
Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihr Betriebsarzt mit den Sicherheitsbeauftragten kooperieren, damit die Präventionsarbeit in Ihrem Betrieb noch besser funktioniert.
Ein zentraler Aspekt Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber ist das gesetzliche Benachteiligungsverbot. Demnach dürfen Sie Ihre Sicherheitsbeauftragten wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben in keiner Weise benachteiligen.
Ebenso haben Sie Ihren Sibe die Teilnahme an notwendigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, damit deren Fachwissen stets den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
Gesetzlich ist für Sicherheitsbeauftragte keine formelle Abschlussprüfung vorgeschrieben. Der Fokus liegt auf der Vermittlung von Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen durch aktive Teilnahme. Nach der Teilnahme an der Sibe-Ausbildung von Arbeitsmedizinische-Betreuung erhalten die angehenden Sicherheitsbeauftragten ein offizielles Zertifikat als Qualifikationsnachweis.
Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist zeitlich nicht befristet, sodass das einmal erworbene Zertifikat dauerhaft gültig bleibt und deshalb nicht wiederholt, sondern von Zeit zu Zeit aufgefrischt werden muss.
Da sich rechtliche Rahmenbedingungen wie die Arbeitsstättenverordnung, technische Regeln oder ergonomische Erkenntnisse laufend ändern, empfehlen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Auffrischung des Fachwissens in einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren nach der Erstausbildung. Durch diese regelmäßige Weiterbildung können Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe, die Unterstützung von Vorgesetzten und die Sensibilisierung von Kollegen, dauerhaft wirksam und rechtssicher wahrnehmen.
Unsere Schulung verwandelt gesetzliche Auflagen in eine gelebte Sicherheitskultur. Statt grauer Theorie setzen wir auf lebendige Inhalte und praxiserprobte Maßnahmen, die Ihr Team sofort im Betrieb umsetzen kann, auch bei aktuellen Herausforderungen wie psychischen Belastungen oder der Sicherheit im Homeoffice.
Wir bilden Ihre Sicherheitsbeauftragten gezielt zu kompetenten Vorbildern im Arbeitsschutz aus, die mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und echter Überzeugungskraft zwischen Ihren Mitarbeitern und der Geschäftsleitung vermitteln.
Während das kostenlose Schulungsangebot der Unfallversicherungsträger oft mit Wartezeiten von über einem Jahr verbunden ist, bieten wir von Arbeitsmedizinische-Betreuung eine sofort verfügbare und hocheffiziente Alternative. Unsere eintägige Sibe-Schulung ist deutlich günstiger als bei vielen anderen Privatanbietern und ermöglicht eine rechtssichere Bestellung ohne unnötige Verzögerung.
Ergänzend dazu unterstützen wir Sie mit unserer Brandschutzhelfer Schulung. Im Gegensatz zum Sicherheitsbeauftragten ist ein Brandschutzhelfer bereits ab dem ersten Beschäftigten in jedem Unternehmen verpflichtend.
Angebot kostenlos und unverbindlich anfordern und innerhalb von 12h das Angebot im Postfach haben. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!